Allgemeine Geschäftsbedingungen für 

wellenreif-Leistungen

 

1. Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

 

2. Leistungen

Die Leistungsverpflichtung von wellenreif ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Programmbeschreibung unter Maßgabe sämtlicher im Programm enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere auch des Selbstverständnisses von wellenreif.

 

 

3. Bezahlung

Der Teilnehmerbeitrag ist unverzüglich zu bezahlen.

 

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind möglich, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und wellenreif sie nicht wider Treu und Glauben herbeiführt. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen aber nicht erheblich sein und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sollten Änderungen oder Abweichungen nötig werden, verpflichtet sich wellenreif, den Teilnehmer so bald wie möglich zu informieren.

 

 

5. Rücktritt der Teilnehmerin / des Teilnehmers

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann jederzeit von der Leistung durch ausdrückliche Erklärung zurücktreten. Sie soll aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. wellenreif kann in diesem Fall die Kosten in Rechnung stellen, die bereits entstanden sind oder die wegen bereits eingegangener Verpflichtungen noch anfallen werden, soweit diese nicht mehr vermieden werden können. Wahlweise kann wellenreif statt der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch folgende Pauschalen in Rechnung stellen:

bis 120 Tage frei

vom 119.Tag bis 40. Tag vor Leistungsbeginn 20% des Leistungspreises

vom 39. bis 22. Tag vor Leistungsbeginn 50% des Teilnehmerbeitrags

vom 21. bis 11. Tag vor Leistungsbeginn 80% des Teilnehmerbeitrags

vom 10. Tag vor Leistungsbeginn und nach Antritt der Leistung bei freiwilligem Abbruch100% des Teilnehmerbeitrags.

Wird der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt, ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Kann wellenreif auf eine*n Teilnehmer*in auf der Warteliste zurückgreifen, kann eine Rücktrittsentschädigung entfallen. 

 

 

6. Rücktritt und Kündigung durch wellenreif

 

6.1 wellenreif behält sich vor, eine Leistung bis zu 5 Tage vor Leistungsbeginn abzusagen, wenn die politischen Verhältnisse diese nicht zulassen. Sollte die Leistung durch Krieg, Naturkatastrophen und Pandemien nicht durchführbar sein, so behält sich wellenreif vor, 25 Prozent der Leistungsgebühr geltend zu machen. Außerdem kann wellenreif bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bis zu 4 Wochen vor Leistungsbeginn vom Leistungsvertrag zurücktreten.

 

6.2 wellenreif ist verpflichtet, den Teilnehmer*innen gegenüber die Absage der Leistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Leistung nicht stattfindet. Der erbrachte Preis wird abzüglich notwendiger bzw. notwendig gewordener Abzüge zurückgezahlt. 

 

 

7. Haftung

Die Haftung von wellenreif für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wellenreif für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

wellenreif haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

 

11. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Leistungsvertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Konsum von Alkohol und Tabak ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Versicherungen: Bei Leistungen im Ausland schließen die Eltern für die Teilnehmer*innen eine Reisekranken-, Reiseunfall-, und Reisehaftpflichtversicherung ab. Bei Leistungen im Inland müssen die Teilnehmer*innen über die Familie haftpflicht- und unfallversichert. wellenreif sorgt ausdrücklich nicht für einen Versicherungsschutz.

 

 

12. Foto und Film

Mit der Anmeldung für unsere Veranstaltungen erklären Sie sich einverstanden, dass Bilder und Videos auf denen Sie zu sehen sind, von uns verwendet werden dürfen. Die Verwendung des Materials wird zu Werbezwecken (Homepage, Youtube, Instagram und andere Dienste) verwendet.